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Es wird geklärt, wie Gesellschafter einer Berufsausübunggesellschaft für die erbrachten Dienstleistungen an die Gesellschaft zu versteuern sind. Die DGT stellt klar, dass Vergütungen für Verwaltungsaufgaben als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten, während die Natur professioneller Dienstleistungen von der Sozialversicherungspflicht und der Autonomie der eingesetzten Mittel abhängt.
Fragestellung: Erfragt wird die Besteuerung, die den Gesellschaftern für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF), die Umsatzsteuer (IVA) und die Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (IAE) zusteht.
Vergütungen für Organfunktionen sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Professionelle Dienstleistungen können Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein, wenn der Gesellschafter dem Sonderregime für Selbstständige unterliegt und die Tätigkeit spezifische Anforderungen erfüllt, oder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn dies nicht der Fall ist. Für die Umsatzsteuer und die IAE hängt die Steuerpflicht davon ab, ob der Gesellschafter unabhängig handelt, indem er seine eigenen Produktionsmittel organisiert und Risiken trägt, oder ob ein Arbeitsverhältnis der Unterordnung besteht.
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