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V3654-15 23. November 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · precio público

Schulbusverkehr durch öffentliche Stellen gegen Gebühr unterliegt dem ermäßigten VAT-Satz von 10 %

Ein Regionalrat erkundigt sich, ob die im Auftrag erbrachte Schulbusleistung der Umsatzsteuer unterliegt und ob der gezahlte Vorsteuerabzug möglich ist. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit aufgrund des Erhebens einer öffentlichen Gebühr dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob im Falle der Festsetzung einer öffentlichen Gebühr eine MwSt. von 10 Prozent zu berechnen wäre und, falls ja, ob die gezahlten MwSt.-Beträge abzugsfähig sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen durch öffentliche Verwaltungen unterliegt der MwSt., wenn eine Gegenleistung wirtschaftlicher Art, wie etwa eine öffentliche Gebühr, vorliegt. Der anwendbare Steuersatz ist der ermäßigte Satz von 10 %. Das Recht zum Abzug der gezahlten MwSt. hängt davon ab, ob gleichzeitig steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Umsätze getätigt werden, wobei ein angemessenes und einheitliches Zurechnungsverfahren anzuwenden ist.

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