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V3649-16 5. September 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Besteuerung von Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft hängt von der Art der Tätigkeit und der Unabhängigkeit ab

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer erkundigt sich nach der Besteuerung seiner Dienstleistungen für die Gesellschaft in Bezug auf Einkommensteuer (IRPF), Umsatzsteuer (IVA) und Gewerbesteuer (IAE). Die DGT stellt klar, dass Vergütungen für die Tätigkeit als Geschäftsführer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten. Die Einstufung professioneller Dienstleistungen hängt hingegen von der Sozialversicherungspflicht sowie der wirtschaftlichen und organisatorischen Unabhängigkeit gegenüber der Gesellschaft ab.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anfrage zur Besteuerung des Gesellschafters für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF), die Umsatzsteuer und die Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten sowie die Frage, welcher Tarifnummer der genannten Steuer auf die vom Gesellschafter für die Gesellschaft erbrachten Leistungen anzuwenden wäre.

Die Entscheidung der DGT

In der Einkommensteuer (IRPF) gelten die Funktionen eines Geschäftsführers als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, während professionelle Dienstleistungen nur dann eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, wenn der Gesellschafter im System der Selbstständigen registriert ist und die Gesellschaft eine professionelle Dienstleistungsgesellschaft ist. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob der Gesellschafter unabhängig oder in Unterordnung handelt, wobei seine Arbeitsbedingungen, Vergütung und Verantwortung zu prüfen sind. Bei der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (IAE) ist die eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln oder personellen Ressourcen erforderlich, damit eine Steuerpflicht besteht.

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