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V3573-15 18. November 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportaciones no dinerarias

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 87 LIS möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen dreier Unternehmen in eine übernehmende Gesellschaft unter das Sonderregime für Fusionen und Sacheinlagen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung von Anteilen kann unter das Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des LIS fallen, wenn die Anforderungen des Artikels 87 erfüllt sind, wie etwa der Sitz der übernehmenden Gesellschaft, eine Mindestbeteiligung von 5 % am Eigenkapital und der ununterbrochene Besitz während des vorangegangenen Jahres. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss gemäß Artikel 89.2 des LIS auf triftigen wirtschaftlichen Gründen beruhen. Die Absicht, Tätigkeiten zu rationalisieren und die operative Struktur zu verbessern, kann als triftiger wirtschaftlicher Grund angesehen werden.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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