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V3572-20 16. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sucesores

Erben oder Vertreter des Nachlasses müssen die Einkommensteuererklärung des Verstorbenen einreichen

Es wird angefragt, wer die Einkommensteuererklärung (IRPF) einer verstorbenen Person erstellen muss. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung bei den Erben liegt oder, falls der Nachlass noch nicht angenommen wurde, beim Vertreter des Nachlasses.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird nach dem Verfahren zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (IRPF) des verstorbenen Vaters gefragt.

Die Entscheidung der DGT

Die Rechtsnachfolger des Erblassers sind verpflichtet, die ausstehenden Steuerverpflichtungen der Steuer zu erfüllen, unter Ausschluss der Sanktionen. Befindet sich der Nachlass im Zustand der yacencia, obliegt die Erfüllung dieser Verpflichtungen dem Vertreter des yacente Nachlasses. Falls kein Vertreter bestellt ist, gilt derjenige als solcher, der offensichtlich die Verwaltung oder Leitung ausübt.

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