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V3544-20 11. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital

Mieteinnahmen müssen nach der rechtlichen Eigentumsverhältnisse zugeordnet werden

Es wurde angefragt, ob Mieterträge vollständig zwei Schwestern zugerechnet werden können, wenn der Vater der Mehrheitseigentümer ist. Die DGT stellt klar, dass die Erträge entsprechend der rechtlichen Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Eigentümer zuzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Vorgangs auf Ebene der Schwestern und des Vaters im Hinblick auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen.

Die Entscheidung der DGT

Kapitalerträge werden den Steuerpflichtigen zugerechnet, die gemäß den geltenden rechtlichen Eigentumsregeln die Inhaber der Vermögenswerte sind. In diesem Fall muss das Einkommen entsprechend dem Prozentsatz zugerechnet werden, der dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung zusteht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Inhaber das Einkommen unentgeltlich an einen Dritten oder an einen anderen der Eigentümer abtreten.

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