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V3510-20 9. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · actividad económica

Verkauf von erschlossenem Bauland kann als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit steuerpflichtig sein, sofern es als Vorrat gilt

Es wird geprüft, ob der Verkauf eines Grundstücks als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder als privater Veräußerungsgewinn zu versteuern ist. Die DGT stellt klar, dass der Verkauf von Grundstücken, die den Charakter von Vorräten haben, Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit generiert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die aus dem Verkauf des Grundstücks resultierenden Einkünfte als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder als Veräußerungsgewinne und -verluste zu versteuern sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Immobilienentwicklung zum Zwecke des Verkaufs stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, da eine Organisation von Produktionsmitteln vorliegt. Wenn die Grundstücke als Vorräte gelten, generiert deren Übertragung Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, die zur allgemeinen Bemessungsgrundlage gehören. Bei Kompensationsausschüssen fiduciärer Natur muss jedoch jeder Einzelfall analysiert werden, um festzustellen, ob die Eigentümer eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

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