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V3496-15 13. November 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sonderregimes für Sacheinlagen und Befreiung bei Liquidation unter spezifischen Voraussetzungen

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Gesellschaftsanteilen einer Gesellschaft in eine neue Einheit unter das Sonderregime der steuerlichen Neutralität fallen kann. Die DGT antwortet, dass es möglich ist, dieses Regime und die Befreiung der Liquidationserträge anzuwenden, sofern die Voraussetzungen hinsichtlich der Beteiligung und der vorliegenden wirtschaftlichen Gründe erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung von Geschäftsanteilen kann unter das Sonderregime des Artikels 87 des LIS fallen, wenn die empfangende Einheit in Spanien ansässig ist, der Einbringer mindestens 5 % des Eigenkapitals hält und die Anteile im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten wurden. Die Transaktion muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht allein steuerlich motiviert sein. Zudem können die positiven Erträge aus der Liquidation der Einheit gemäß Artikel 21 des LIS steuerfrei sein, wobei die Haltedauer ab dem ursprünglichen Erwerb berechnet wird.

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