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V3484-20 2. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo reducido

Rückzahlung der ermäßigten MwSt. bei Veräußerung eines Fahrzeugs für Menschen mit eingeschränkter Mobilität vor Ablauf von 4 Jahren erforderlich

Eine Person, die ein Fahrzeug geerbt hat, welches zum ermäßigten Steuersatz von 4 % erworben wurde, erkundigt sich nach der Steuerpflicht bei einem Verkauf vor Ablauf von 4 Jahren. Die DGT stellt klar, dass eine Übertragung unter Lebenden vor diesem Zeitraum die Voraussetzungen nicht erfüllt und eine Rückzahlung der Differenz zum Regelsatz erzwingt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob eine Verpflichtung besteht, den bei der Anschaffung des genannten Fahrzeugs angewandten Steuersatz zu korrigieren.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung eines Fahrzeugs durch inter vivos Handlungen vor Ablauf von vier Jahren seit dessen Erwerb erfüllt nicht die Bedingungen für die Anwendung des ermäßigten Satzes von 4 %. Diese Nichterfüllung verpflichtet zur Rückzahlung des Vorteils an die Finanzbehörde, selbst wenn das Fahrzeug mortis causa erworben wurde. Die Regularisierung muss mittels Formular 309 unter Anwendung des zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs geltenden Regelsatzes erfolgen.

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