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V3360-20 16. November 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Anwendung des 30 %igen Abzugs bei Einkünften mit einem Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren möglich

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob ein im Jahr 2019 gezahlter Bonus, der zwischen 2017 und 2019 erwirtschaftet wurde, den 30 %igen Abzug gemäß Art. 18.2 LIRPF rechtfertigt. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Zurechnung in einem einzigen Zeitraum erfolgt und dieser Abzug nicht bereits in den vorangegangenen fünf Jahren auf ähnliche Einkünfte angewendet wurde.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendung des 30-prozentigen Abzugs gemäß Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes auf den erhaltenen Betrag.

Die Entscheidung der DGT

Um den Abzug von 30 % auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit einem Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren anzuwenden, müssen diese einer einzigen Steuerperiode zugerechnet werden. Dies ist nicht anwendbar, wenn der Steuerpflichtige diesen Abzug in den fünf vorangegangenen Steuerperioden auf andere Einkünfte mit einem Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren angewendet hat. Der Betrag, auf den der Abzug angewendet wird, darf 300.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

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