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V3336-19 4. Dezember 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por trabajos en el extranjero

Analyse der Anwendbarkeit der Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten bei vorklinischen Verträgen mit Mobilitätsgenehmigung

Ein Forscher mit einem prädoktoralen Vertrag erkundigte sich, ob die während eines Forschungsaufenthalts im Vereinigten Königreich bezogenen Gehälter von der Einkommensteuer (IRPF) befreit seien. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) antwortet, dass die Befreiung nicht greift, da es sich um Vergütungen handelt, die während einer Mobilitätsphase gezahlt werden, und nicht um Arbeiten, die für eine nicht ansässige Einheit ausgeführt wurden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die in Buchstabe p) des Artikels 7 des Einkommensteuergesetzes geregelte Befreiung auf die im Rahmen des vorklinischen Vertrags während des Auslandsaufenthalts erhaltenen Bezüge anwendbar ist. Falls ja, und falls die Einkommensteuererklärung ohne Anwendung der Befreiung eingereicht wurde, wie die Rückerstattung zu beantragen ist.

Die Entscheidung der DGT

La exención del artículo 7.p) de la LIRPF requiere que los trabajos se realicen efectivamente para una empresa o entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. En el caso de retribuciones satisfechas durante periodos de licencia o permiso de movilidad, estas no pueden considerarse trabajos realizados para una entidad no residente. Por tanto, no resulta aplicable la exención a las nóminas derivadas de un contrato predoctoral percibidas durante un permiso de movilidad.

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