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Ein Steuerpflichtiger erhielt aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus dem Jahr 2014 Nachzahlungen für Altersrenten aus mehreren Vorjahren. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte in dem Steuerjahr zu versteuern sind, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird, und dass der Abzug von 40 % nicht anwendbar ist.
Cuestión planteada - Imputación temporal de las cantidades percibidas por sentencia judicial.
Los rendimientos de trabajo por prestaciones de la Seguridad Social pendientes de resolución judicial se imputan al período impositivo en que la resolución adquiere firmeza. No es aplicable la reducción del 40% del artículo 18.2 por tratarse de pensiones de la Seguridad Social. Tampoco aplica la reducción del artículo 18.3 porque no se percibe en forma de capital, sino como una acumulación de mensualidades. El tipo de retención aplicable será el resultante del procedimiento general.
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