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V3303-17 27. Dezember 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por trabajos en el extranjero

Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob seine ins Ausland entsandten Arbeitnehmer die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass diese Regelung nicht für Geschäftsführer gilt und bei konzerninternen Dienstleistungen die Arbeit einen Vorteil oder Nutzen für das nicht ansässige Unternehmen bringen muss.

Die gestellte Frage

Fragestellung In Bezug auf die genannten Personen, ob die in Buchstabe p) des Artikels 7 des Steuergesetzes vorgesehene Befreiung anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 7.p) des LIRPF setzt voraus, dass die Arbeiten tatsächlich im Ausland für eine gebietsfremde Einheit oder eine Betriebsstätte erbracht werden. Bei konzerninternen Dienstleistungen muss ein Vorteil oder Nutzen für die empfangende Einheit vorliegen, gemäß Artikel 18 des LIS. Vergütungen für Geschäftsführer genießen diese Befreiung nicht, da sie gemäß Artikel 17.2.e) des LIRPF als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten. Zudem muss das Zielland eine vergleichbare Steuer erheben und darf kein Steueroasenland sein.

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