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V3297-16 13. Juli 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retención

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Einkommensteuer (IRPF) auf Arbeitsentgelte einzubehalten, die von einem nahestehenden Unternehmen gezahlt werden

Ein Beratungsunternehmen erkundigt sich, ob IRPF-Quellensteuer auf Gehälter eines Mitarbeiters einzubehalten ist, die von einem verbundenen Unternehmen (Y) gezahlt oder als weiterberechnete Kosten abgerechnet werden. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der Verbundenheit der Unternehmen eine Quellensteuerpflicht besteht, und erläutert zudem die steuerliche Behandlung von Sachbezügen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Konsultantin verpflichtet ist, einen Steuerabzug auf die Gehälter des Mitarbeiters von Y oder auf die Kosten vorzunehmen, die die Konsultantin direkt trägt und anschließend an Y weiterberechnet.

Die Entscheidung der DGT

Las entidades residentes o establecimientos permanentes están obligados a retener el IRPF cuando se satisfacen rendimientos del trabajo por otra entidad vinculada en los términos del Impuesto sobre Sociedades. En este caso, la consultante debe retener sobre las retribuciones satisfechas por la entidad Y y sobre las satisfechas directamente. Respecto a las rentas en especie, el seguro médico está exento si no supera los límites legales y el uso particular de vehículo de empresa constituye rendimiento en especie sujeto a ingreso a cuenta.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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