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Es wurde angefragt, ob die 12.000-Euro-Freistellung für die Überlassung von Aktien an Arbeitnehmer auf die Unternehmensgruppe oder auf jedes Unternehmen einzeln anzuwenden ist. Die DGT stellt klar, dass die Anforderung, die Aktien allen Arbeitnehmern zu denselben Bedingungen anzubieten, auf die Gesellschaft bezogen werden muss, bei der der Arbeitnehmer beschäftigt ist; das heißt, die Anwendung erfolgt individuell für jedes Unternehmen.
Cuestión planteada Aplicación, sobre los rendimientos derivados de la entrega gratuita de acciones en el año 2015, de la exención de 12.000 euros anuales prevista en el artículo 42.3 f) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y si el requisito de que la oferta de acciones se realice en las mismas condiciones para todos los trabajadores, debe exigirse para cada empresa, o conjuntamente para todo el grupo o subgrupos de empresas.
Para aplicar la exención de la entrega de acciones, la oferta debe realizarse en las mismas condiciones para todos los trabajadores de la empresa. En el caso de grupos o subgrupos de sociedades, este requisito de igualdad debe cumplirse en la sociedad a la que presta servicios el trabajador. Por tanto, el cumplimiento del requisito de igualdad se entiende referido a cada empresa individualmente considerada.
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