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V3278-15 26. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Umsatzsteuerbefreiung bei der Lieferung von Luftfahrzeugen für den internationalen Flugverkehr möglich

Eine spanische Fluggesellschaft erkundigte sich bei der DGT, ob die Übertragung ihrer Luftfahrzeuge an ein anderes Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist. Die DGT entschied, dass die Befreiung auch dann greift, wenn der Erwerber nicht selbst die Fluggesellschaft ist, sofern die Luftfahrzeuge ausschließlich für ein Unternehmen bestimmt sind, das im Wesentlichen im internationalen bezahlten Flugverkehr tätig ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung MwSt.-Befreiung

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 22.4 des Gesetzes 37/1992 findet Anwendung auf die Lieferung von Luftfahrzeugen an einen Betreiber, der kein internationales Luftfahrtunternehmen ist, sofern diese für die ausschließliche Nutzung durch ein Unternehmen dieser Art erworben werden. Dieses Kriterium stützt sich auf die Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union und auf das Arbeitsdokument Nr. 770 des MwSt.-Ausschusses. Damit die Befreiung wirksam ist, muss die ausschließliche Nutzung durch die Fluggesellschaft bekannt und ordnungsgemäß nachgewiesen sein.

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