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Ein Steuerpflichtiger fragt, ob die Begleichung von Schulden der Wohnungseigentümergemeinschaft früherer Eigentümer nach dem Erwerb einer Immobilie durch Versteigerung zum Anschaffungswert hinzugerechnet werden kann, um den Veräußerungsgewinn zu mindern. Die DGT entscheidet, dass dies nicht möglich ist, da diese Zahlung einen Forderungsanspruch gegen die ehemaligen Eigentümer begründet.
Cuestión planteada Si se puede considerar como mayor valor de adquisición del inmueble, a los efectos del artículo 35 de la Ley 35/2006 para el cálculo de la ganancia patrimonial, el importe satisfecho en concepto de deudas con la comunidad de propietarios, de acuerdo con el artículo 9.1. e) de la Ley 49/1960.
El pago de deudas de la comunidad por parte del nuevo propietario no constituye un mayor valor de adquisición del inmueble. La Ley de Propiedad Horizontal establece una afección del bien al pago, pero no cambia la condición de deudores de los antiguos propietarios. El adquirente tiene un derecho de crédito para reclamar el reembolso a los antiguos dueños, y el impago de dicha reclamación podría derivar en una pérdida patrimonial bajo los requisitos del artículo 14.2.k) de la LIRPF.
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