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V3268-16 13. Juli 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindungen bei Massenentlassungen sind bis zum geringeren Betrag aus der Entschädigung für ungerechtfertigte Kündigung und 180.000 Euro steuerfrei

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Steuerbefreiung von Abfindungen bei Massenentlassungen sowie der Anwendung der Reduktion aufgrund von Unregelmäßigkeiten. Die DGT stellt die Grenzen der Befreiung und die Bedingungen für die Anwendung des 30-prozentigen Abzugs auf den nicht befreiten Überschuss klar.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendung der in Artikel 7 Buchstabe e) des Gesetzes 35/2006 über die Einkommensteuer der natürlichen Personen geregelten Steuerbefreiung sowie des in Artikel 18.2 desselben Gesetzes vorgesehenen Abzugs von 30 % aufgrund von Unregelmäßigkeiten.

Die Entscheidung der DGT

La parte de la indemnización por despido colectivo exenta está limitada por el menor de: la cuantía obligatoria del Estatuto de los Trabajadores para el despido improcedente (según la fecha de contrato) y 180.000 euros. El exceso tributa como rendimiento del trabajo y puede aplicar la reducción del 30% si el periodo de generación es superior a dos años. Si el cobro es fraccionado, la reducción requiere que el cociente entre años de servicio y periodos de cobro sea superior a dos.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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