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V3243-17 18. Dezember 2017 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior Kriterium gültig
OTRO · impuestos especiales

Transport von ermäßigtem Diesel in Behältern oder Kanistern unter Einhaltung der Gefahrgutvorschriften zulässig

Ein Anfragender möchte wissen, ob der Transport von ermäßigtem Diesel in einem 350-Liter-Behälter zum Betanken einer Maschine zulässig ist. Die DGT stellt klar, dass der Transport in geeigneten Kanistern oder Behältern keine unübliche Transportart darstellt, sofern die geltenden Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit für den Steuerpflichtigen, das Volumen an gefördertem Diesel in seinem zugelassenen Tank zu transportieren, indem er sich direkt an der Tankstelle versorgt.

Die Entscheidung der DGT

Der Transport in geeigneten Reservefässern oder zusätzlichen Tanks gilt nicht als atypische Transportform, sofern die Vorschriften über gefährliche Güter und den Einzelhandel eingehalten werden. Wenn das transportierte Volumen 200 Liter überschreitet, verlangen die Verbrauchssteuerregelungen, dass die Bewegung durch ein Begleitdokument abgedeckt ist, wie etwa den in Artikel 24 des RIE vorgesehenen Lieferschein.

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