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V3225-19 22. November 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · no sujeción

Analyse der Umsatzsteuerpflicht von Dienstleistungen erbrachter durch öffentliche Handelsgesellschaften

Ein staatliches Unternehmen erkundigt sich, ob die von seiner Tochtergesellschaft erbrachten Zollverwaltungsdienstleistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Tätigkeiten, sofern sie nicht unter die Ausnahmeliste fallen, nicht steuerbar sind, wenn sie zwischen Einheiten erbracht werden, die vollständig derselben Verwaltung unterstehen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Ob die von der von der Antragstellerin kontrollierten Einheit an diese erbrachten Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

Die Entscheidung der DGT

Los servicios de gestión aduanera y comunicaciones con autoridades no figuran en el listado de actividades sujetas del apartado F) del artículo 7.8º de la Ley 37/1992. Por tanto, están no sujetos al impuesto según el apartado E) del mismo precepto, al realizarse entre entidades íntegramente dependientes de la misma Administración Pública. No obstante, los servicios de transporte de bienes siempre estarán sujetos al IVA, independientemente del destinatario.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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