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V3207-17 14. Dezember 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Der steuerliche Wohnsitz kann durch den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen bestimmt werden, auch wenn man sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhält

Der Steuerpflichtige erkundigt sich, ob er in Spanien steueransässig ist, wenn seine Ehefrau und sein Kind dort dauerhaft leben, während er selbst in Deutschland wohnt. Die DGT erläutiert, dass die Ansässigkeit durch die Dauer des Aufenthalts, den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Ehegatten und der minderjährigen Kinder bestimmt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerlicher Wohnsitz des Steuerpflichtigen ab 2018, in dem seine Ehefrau und sein Sohn dauerhaft in Spanien ansässig wären.

Die Entscheidung der DGT

La residencia fiscal se determina por la permanencia más de 183 días en territorio español o por radicar en España el núcleo principal de actividades o intereses económicos. Existe una presunción de residencia en España si residen habitualmente en el país el cónyuge no separado legalmente y los hijos menores dependientes. En caso de conflicto de residencia, se aplicarán las reglas del Convenio entre España y Alemania.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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