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V3190-16 8. Juli 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · oficina de farmacia

Einkünfte einer Apotheke unterliegen der Einkommensteuer und nicht der Körperschaftsteuer

Es wurde angefragt, ob Apotheken als Körperschaftsteuerpflichtige gelten können. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeiten der Apotheke nicht auf den Inhaber übertragen werden können, weshalb die Erträge in der Einkommensteuer des Apothekers zu versteuern sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Mögliche Anwendung von Artikel 7, Absatz 1, Buchstabe a) des Körperschaftsteuergesetzes auf Apotheken.

Die Entscheidung der DGT

Die Tätigkeiten des Erwerbs, der Verwahrung und der Abgabe von Arzneimitteln entsprechen rechtlich dem Apotheker als Inhaber und können nicht von einer Kapitalgesellschaft ausgeübt werden. Daher werden die Erträge der Apotheke in der Einkommensteuer (IRPF) des Inhabers versteuert, sei es einzeln oder im Rahmen der Einkommenszuordnung. Abgrenzbare Vermögensgegenstände wie Geschäftsräume oder Mobiliar können hingegen Eigentum einer Kapitalgesellschaft sein.

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