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Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Steuerbefreiung von der Einkommensteuer (IRPF) für Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die an Mitarbeiter bei Auslandsentsendungen gezahlt werden. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge nicht steuerpflichtig sind, sofern die im IRPF-Reglement festgelegten quantitativen Grenzwerte und Voraussetzungen für Dienstreisen erfüllt werden.
Cuestión planteada Justificación de las dietas (manutención), para el caso de desplazamientos al extranjero de los trabajadores a los que desplaza, por un tiempo aproximado de un mes.
Las asignaciones por manutención y estancia no están sujetas a IRPF si el trabajador se desplaza a un municipio distinto de su residencia y lugar habitual de trabajo. Para manutención con pernocta al extranjero, el límite es de 91,35 euros diarios, y sin pernocta, 48,08 euros diarios. Los gastos de estancia están exentos en la medida que se justifiquen con facturas de hostelería, excluyendo el alquiler de viviendas. El exceso sobre estos límites tributará como rendimiento del trabajo.
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