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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob die im Rahmen einer einvernehmlichen Vorruhestandsregelung erhaltenen Beträge steuerfrei sind oder die 40 %ige Ermäßigung in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt fest, dass mangels eines betriebsbedingten Kündigungsprogramms (ERE) keine Steuerbefreiung vorliegt, jedoch die Ermäßigung gewährt werden kann, sofern die Zahlungen als deutlich unregelmäßige Einkünfte eingestuft werden.
Cuestión planteada Si las cantidades percibidas están exentas en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas o, en su defecto, si es aplicable la reducción del 40 por ciento prevista en el artículo 18.2 de la Ley del dicho Impuesto.
Las cantidades por resolución de mutuo acuerdo son rendimientos íntegros del trabajo y no gozan de la exención del artículo 7 e) de la LIRPF. No existe un periodo de generación porque los derechos nacen ex-novo del acuerdo. No obstante, se puede aplicar la reducción del 40% del artículo 18.2 de la LIRPF si los rendimientos se califican como obtenidos de forma notoriamente irregular y se imputan en un único periodo impositivo, con el límite de 300.000 euros anuales.
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