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V3139-17 4. Dezember 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo en especie

Die Gewährung von Aktien für im Ausland erbrachte Arbeit kann sowohl in Spanien als auch in Polen steuerpflichtig sein

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob die Zuteilung von Aktien aus einem zielgebundenen Plan in Spanien oder Polen zu versteuern ist und ob zu viel gezahlte Quellensteuern zurückgefordert werden können. Die DGT stellt klar, dass Spanien aufgrund des Wohnsitzes das Besteuerungsrecht hat und Polen für den dort erbrachten Teil der Tätigkeit; Spanien muss dabei die Doppelbesteuerung vermeiden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage In Bezug auf das Einkommen aus der im März 2015 erfolgten Gewährung von Aktien, ob dieses als im Jahr 2015 vollständig zugeflossen gilt und welches Land (Spanien oder Polen) dieses besteuern darf. Ob der in Spanien auf die Einkommensteuer einbehaltene Quellensteuerbetrag unrichtig war und, falls ja, ob ein Antrag auf Erstattung zu viel gezahlter Beträge gestellt werden sollte.

Die Entscheidung der DGT

La entrega de acciones se califica como rendimiento del trabajo en especie y se imputa al periodo en que son exigibles. Según el Convenio entre España y Polonia, España puede gravar la renta por ser el Estado de residencia, pero Polonia también tiene potestad para gravar la parte correspondiente al trabajo desempeñado en su territorio. España deberá eliminar la doble imposición mediante el método de exención con progresividad. Si las rentas estuvieran exentas en España, no habría obligación de practicar retención.

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