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Gesellschafter fragen an, ob die Einbringung ihrer Gesellschaftsanteile in eine neue Gesellschaft (NewCo 1) und die anschließende Einbringung dieser Anteile in weitere Gesellschaften (NewCo 2 und 3) unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen können. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang als Wertpapierumtausch einzustufen ist und die Einbringung von Anteilen die Anforderungen an die Beteiligungshöhe und die Haltedauer erfüllt, sofern triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.
Cuestión planteada Si las operaciones descritas pueden acogerse al régimen fiscal especial del capítulo VIII del Título VII del texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades, aprobado por Real Decreto Legislativo 4/2004, de 5 de marzo.
La operación de canje de valores se encuadra en el artículo 83.5 del TRLIS si la entidad adquiere la mayoría de los derechos de voto. Para la aportación de acciones por personas físicas, se debe cumplir que la entidad sea residente en España, que la participación sea de al menos el 5% de los fondos propios y que se haya poseído ininterrumpidamente durante el año anterior. Si los valores provienen de un canje de valores bajo el régimen especial, conservan la fecha de adquisición original. Finalmente, la operación no debe tener como objetivo principal el fraude o la evasión fiscal, debiendo responder a motivos económicos válidos.
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