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V3127-19 8. November 2019 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Herstellung von Schweißmatten und Bewehrungsstahl muss in Gruppe 224 oder unter IAE-Abschnitt 314.2 eingestuft werden

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob seine Tätigkeit zur Herstellung von Schweißmatten und einfachem Bewehrungsstahl unter die Gruppen 222, 224 oder den IAE-Abschnitt 314.2 fällt. Die DGT stellte fest, dass es sich nicht um eine nicht-integrierte Eisen- und Stahlindustrie handelt und die Einstufung nach der Art der hergestellten Produkte erfolgen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Das anfragende Unternehmen wirft die Frage auf, ob seine Tätigkeit der Gruppe 222, der Gruppe 224 oder der Nummer 314.2 zuzuordnen ist, die alle zur ersten Sektion der Tarife der Wirtschaftstätigkeitssteuer gehören.

Die Entscheidung der DGT

Die Tätigkeit stellt keine nicht integrierte Stahlindustrie (Gruppe 222) dar, da sie keinen Schrott als Rohstoff verwendet, sondern von Zieh- oder Walzprozessen ausgeht. Die Klassifizierung muss in der Gruppe 224 für das Ziehen, Strecken, Profilieren oder Kaltwalzen von Stahl und unter der Nummer 314.2 für die Herstellung von Drahtgeflecht und elektrisch verschweißten Bewehrungen als metallische Bauelemente erfolgen.

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