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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine aktuelle Wohnung als Hauptwohnung gilt, um die Reinvestitionsbefreiung in Anspruch zu nehmen, falls er vor dem Kauf einer neuen Immobilie vorübergehend in einem Mietobjekt lebt. Die DGT stellt klar, dass die veräußerte Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs die Hauptwohnung sein muss oder in den zwei Jahren vor dem Verkauf als solche gedient haben muss.
Cuestión planteada Si la vivienda que transmita puede calificarse como vivienda habitual conforme al artículo 41 bis del RIRPF, a los efectos de poder aplicar la exención por reinversión.
Para la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe ser habitual en el momento de la transmisión o haber tenido tal consideración en cualquier día de los dos años anteriores a la fecha de la misma. Asimismo, la nueva vivienda adquirida también debe cumplir los requisitos de vivienda habitual. La reinversión del importe total debe realizarse en un plazo no superior a dos años desde la fecha de transmisión.
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