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V3122-21 16. Dezember 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · contrato de cobertura

Positive Abrechnungen aus Gas-Hedging-Verträgen unterliegen nicht der MwSt. und beeinflussen den Anteilssatz nicht

Ein Energieversorgungsunternehmen fragt an, ob die Einnahmen aus der Abrechnung eines Gas-Hedging-Vertrags (wenn der Festpreis unter dem variablen Preis liegt) der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Einnahmen keine Gegenleistung für eine Dienstleistung darstellen, sondern ein Instrument zur Risikoabsicherung sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerpflicht der Abrechnung des Differenzgeschäfts auf die Umsatzsteuer, falls sie ein positives Ergebnis zugunsten des anfragenden Unternehmens ergibt.

Die Entscheidung der DGT

Positive Abrechnungen aus Differenzen in Rohstoffabsicherungsverträgen stellen keine Dienstleistung des Empfängers dar. Da es sich nicht um steuerpflichtige Umsätze handelt, dürfen sie nicht in die Berechnung des Abzugsanteils einbezogen werden. Zudem verpflichtet der Erhalt dieser Beträge nicht zur Ausstellung einer Rechnung.

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