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V3120-23 1. Dezember 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · neutralidad fiscal

Anwendung der steuerlichen Neutralität bei der Einbringung von Anteilen in eine Holdinggesellschaft möglich

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Anteile an einer Gesellschaft in ihre Holdinggesellschaft unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an eine Mindestbeteiligung von 5 %, die Haltedauer sowie das Verbot der Verwaltung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen durch die übernehmende Gesellschaft erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Regime des Kapitels VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung von Anteilen kann dem steuerneutralen Regime unterliegen, wenn die empfangende Gesellschaft in Spanien ansässig ist, der Einbringer mindestens 5 % des Eigenkapitals behält und die Anteile im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten wurden. Die von der Holding vereinnahmten Dividenden könnten gemäß Artikel 21 des LIS steuerfrei sein, sofern die Mindestbeteiligung von 5 % und die erforderliche Haltedauer gewahrt bleiben, wobei das Anschaffungsdatum der einbringenden Gesellschaft subrogativ übernommen wird. Das Regime findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel der Transaktion Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist.

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