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V3113-21 14. Dezember 2021 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · plan de pensiones

Rentenzahlungen aus Pensionsplänen infolge des Todes unterliegen der Einkommensteuer als Arbeitslohn

Es wurde angefragt, welche Steuer auf die Leistungen eines Pensionsplans nach dem Tod des Teilnehmers anzuwenden ist und wann die Besteuerung erfolgt. Die DGT stellt klar, dass diese Leistungen der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen und der Zeitpunkt der steuerlichen Zuordnung erfolgt, sobald die Leistung fällig ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Steuer, nach der die Todesfallleistung zu versteuern wäre.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Rentenplänen, einschließlich des Todesfallereignisses, werden in der Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert und unterliegen nicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Zeitpunkt der Zurechnung zum Veranlagungszeitraum ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung vom Empfänger fällig wird. Für im Jahr 2015 eingetretene Ereignisse endete die Frist für die Anwendung der 40 %igen Ermäßigung nach der Übergangsregelung am 31. Dezember 2017.

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