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Der Anfragende erkundigt sich, ob die saisonale Vermietung von Wohnungen über eine Website von der MwSt. befreit ist und ob der ermäßigte Steuersatz von 60 % bei der Einkommensteuer (IRPF) angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung von der MwSt. befreit ist, wenn sie der Wohnnutzung dient und keine Beherbergungsleistungen umfasst. Die Anwendung der IRPF-Ermäßigung hängt davon ab, ob die Tätigkeit als wirtschaftliche Tätigkeit oder als Einkunft aus Kapitalvermögen eingestuft wird.
Cuestión planteada Exención en el Impuesto sobre el Valor Añadido y calificación, en su caso, aplicación de la reducción del 60 por ciento en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
El arrendamiento de inmuebles para uso de vivienda está exento de IVA siempre que no se presten servicios complementarios propios de la industria hotelera, como limpieza o cambio de ropa con periodicidad. Si no se cumplen los requisitos para ser actividad económica (local exclusivo y empleado a jornada completa), los ingresos son rendimientos del capital inmobiliario. En este último caso, al no ser el destino primordial la vivienda permanente, no se aplica la reducción del 60% del IRPF.
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