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V3090-20 15. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Verkauf einer Hausmeisterwohnung: Proportionale Berechnung der Anschaffungs- und Veräußerungswerte erforderlich

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung des Verkaufs einer Wohnung, die ein Gemeinschaftseigentum des Gebäudes war. Die DGT stellt klar, dass die Anschaffungs- und Veräußerungswerte unter Anwendung der entsprechenden Miteigentumsanteile zu berechnen sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Verkaufs der Pförtnerwohnung.

Die Entscheidung der DGT

Wird ein gemeinschaftliches Element, wie etwa eine Pförtnerwohnung, verkauft, müssen die Anschaffungs- und Veräußerungswerte anteilig berechnet werden. Der Veräußerungswert entspricht dem tatsächlichen Veräußerungsbetrag (oder Marktwert) multipliziert mit dem Eigentumsanteil vor der Abspaltung, nach Abzug von Kosten und Steuern. Der Anschaffungswert wird ermittelt, indem der aus der Differenz der Eigentumsanteile vor und nach der Abspaltung resultierende Prozentsatz auf die Anschaffungskosten und die damit verbundenen Kosten angewendet wird.

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