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V3088-19 4. November 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Einlagen eines Gesellschafters zum Verlustausgleich stellen keinen Veräußerungsverlust in der Einkommensteuer dar

Ein Gesellschafter leistete eine Bareinlage in seine Gesellschaft, um Verluste auszugleichen und eine Auflösung zu verhindern. Die DGT stellt fest, dass dieser Vorgang keinen Veräußerungsverlust darstellt, sondern in den Anschaffungswert der Geschäftsanteile einzurechnen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die geleistete Einlage als Veräußerungsverlust im Sinne der Einkommensteuer gilt.

Die Entscheidung der DGT

Freiwillige Einlagen in das Eigenkapital einer Gesellschaft, die ohne Rückerstattungsanspruch oder Gegenleistung geleistet werden, müssen in den Anschaffungswert der Anteile einfließen. Daher gilt die von einem Gesellschafter zur Verlustausgleichung geleistete Einlage nicht als Veräußerungsverlust im Sinne der Einkommensteuer.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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