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Ein Hersteller von Musikinstrumenten erkundigt sich nach dem Ort der Lieferung bei einer Montage in Deutschland sowie den damit verbundenen Rechnungsstellungs- und Meldepflichten. Die DGT stellt fest, dass der Ort der Leistung im Bestimmungsland der Installation liegt und die Transaktion weder in der Meldung nach dem Modell 349 noch im Register für innergemeinschaftliche Umsätze zu erfassen ist.
Gestellte Frage: Ort der Ausführung der Gegenstand der Anfrage betreffenden Operation. Rechnungsstellungspflichten bei jeder Anzahlung, bei jeder Teillieferung und bei der Bescheinigung der endgültigen Lieferung. Verpflichtung zur Angabe von Anzahlungen im Formular 349.
La entrega de bienes que deban ser objeto de instalación o montaje antes de su puesta a disposición se localiza en el Estado miembro donde se realice dicha instalación. Al no ser una entrega intracomunitaria según el artículo 25 de la Ley del IVA, no existe obligación de declarar los envíos de piezas ni los cobros en el Modelo 349 ni en el Libro Registro. No obstante, se debe expedir factura por la operación y por los pagos anticipados recibidos, ajustándose a la normativa de facturación.
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