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V3076-19 4. November 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vergütungen für Verwaltungsfunktionen und Unterrichtsdienste in einer Akademie gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Es wird angefragt, wie die Gesellschafterinnen einer Akademie, die gleichzeitig als Geschäftsführerinnen tätig sind, die für die Gesellschaft erbrachten Leistungen versteuern müssen. Die DGT stellt fest, dass sowohl die Zahlungen für die Geschäftsführung als auch für die Lehrtätigkeit innerhalb der Organisation als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu behandeln sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird um Auskunft über die entsprechende Besteuerung der Gesellschafterinnen in der Einkommensteuer für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen gebeten.

Die Entscheidung der DGT

Las retribuciones de los administradores se consideran rendimientos del trabajo según el artículo 17.2.e) de la LIRPF. Por otro lado, la actividad de enseñanza realizada en una organización (como una academia) se considera empresarial y no profesional, por lo que los rendimientos derivados de ella son rendimientos del trabajo al no cumplir los requisitos de actividades económicas del artículo 27.1 de la LIRPF. Estas operaciones entre vinculadas deben valorarse por su valor normal de mercado.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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