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V3028-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Die Abfindung bei einer Massenentlassung ist bis zu dem niedrigeren Betrag von 180.000 Euro oder der Höhe nach dem Arbeitsstatut (Estatuto de los Trabajadores) steuerfrei

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung und den Abzügen, die auf ihre Abfindung aufgrund einer Massenentlassung angewendet werden. Die DGT stellt klar, dass der steuerfreie Teil derjenige ist, der weder die Grenze von 180.000 Euro noch den im Arbeitsstatut vorgeschriebenen Betrag überschreitet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quellensteuerabzüge.

Die Entscheidung der DGT

Bei Massenentlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, produktionsbedingten Gründen oder höherer Gewalt ist die Abfindung bis zu dem niedrigeren Betrag steuerfrei: der im Arbeitsstatut für eine unrechtmäßige Kündigung zwingend vorgeschriebene Betrag und die Grenze von 180.000 Euro. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitseinkommen und kann den 30 %igen Abzug gemäß Artikel 18.2 des LIRPF in Anspruch nehmen. Für den steuerfreien Teil besteht keine Verpflichtung zur Quellensteuer.

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