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V3023-17 20. November 2017 · SG de Tributos Kriterium gültig
IVA · arrendamiento de vivienda

Es besteht keine Verpflichtung zur Eintragung in das Unternehmensregister, wenn die Vermietung ausschließlich Immobilien betrifft, die von der MwSt. befreit sind, und keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne der Einkommensteuer darstellt

Es wird geklärt, ob eine Registrierung im Unternehmensverzeichnis bei der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in einer Wohnung erforderlich ist. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung von Mehrwertsteuer befreit ist, sofern sie nicht hotelähnliche Dienstleistungen umfasst und der Wohnnutzung dient. Eine Registrierung im Unternehmensverzeichnis ist nicht erforderlich, wenn keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne der Einkommensteuer (IRPF) vorliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Notwendigkeit der Eintragung in das Register

Die Entscheidung der DGT

Si el arrendamiento de habitaciones no presta servicios complementarios de la industria hotelera (limpieza, lavado, etc.) y se destina efectivamente a vivienda, está exento de IVA. En ese caso, si la actividad no constituye una actividad empresarial según la normativa del IRPF, no hay obligación de presentar declaración censal de alta en el Censo de Empresarios, Profesionales y Retenedores. Para el Impuesto sobre Actividades Económicas, el alta dependerá de si se prestan servicios de hospedaje o solo el alquiler del inmueble.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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