Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3022-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Die Abfindung bei Massenentlassungen ist bis zu dem niedrigeren Betrag von 180.000 Euro oder der Höhe nach dem Arbeitsstatut steuerfrei

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung und den Abzügen, die auf ihre Abfindung aufgrund einer Massenentlassung angewendet werden. Die DGT stellt klar, dass der steuerfreie Teil derjenige ist, der weder die Grenze von 180.000 Euro noch den im Arbeitsstatut vorgeschriebenen Betrag überschreitet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quellensteuerabzüge.

Die Entscheidung der DGT

Bei Massenentlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, produktionsbedingten Gründen oder höherer Gewalt ist die Abfindung bis zu dem niedrigeren von zwei Grenzen steuerfrei: der im Arbeitsstatut für unberechtigte Kündigungen obligatorisch festgelegten Höhe und dem Betrag von 180.000 Euro. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitslohn und kann die 30%ige Ermäßigung gemäß Artikel 18.2 des LIRPF in Anspruch nehmen. Für den steuerfreien Teil besteht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Steuerabzugs.

E-Mail
Kontakt