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Ein Berater erkundigt sich nach der Anwendbarkeit von Abzugsposten für Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit nach einer Umklassifizierung von Arbeitseinkünften zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Die DGT stellt fest, dass weder die Reduzierung für Einzelkunden aufgrund der Verbindung zur Gesellschaft noch die Reduzierung für Tätigkeitsbeginn aufgrund der Herkunft der Einkünfte gewährt werden kann.
Cuestión planteada Si puede aplicar las reducciones previstas en los apartados 2 y 3 del artículo 32 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
No procede la reducción del artículo 32.2.2º de la LIRPF porque el cliente es una entidad vinculada al contribuyente. Tampoco es aplicable la reducción por inicio de actividad del artículo 32.3 de la LIRPF cuando más del 50% de los ingresos proceden de una persona o entidad de la que se obtuvieron rendimientos del trabajo en el año anterior. Sin embargo, sí podría aplicar la reducción prevista en el artículo 32.2.3º de la LIRPF si cumple sus requisitos.
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