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V3001-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung bei Massenentlassung: Steuerbefreiung begrenzt auf den geringeren Wert aus Unwirksamkeitsentschädigung und 180.000 Euro

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung und den Quellensteuern einer Abfindung aus einer Massenentlassung. Die DGT stellt klar, dass der steuerfreie Teil derjenige ist, der weder den Grenzwert von 180.000 Euro noch den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag gemäß dem Arbeitsstatut überschreitet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quellensteuerabzüge.

Die Entscheidung der DGT

Bei Massenentlassungen ist die Abfindung bis zum jeweils niedrigeren von zwei Grenzen steuerfrei: dem gesetzlichen Betrag für eine ungerechtfertigte Kündigung gemäß dem Arbeitsstatut und dem Betrag von 180.000 Euro. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitslohn und kann einen Abzug von 30 Prozent in Anspruch nehmen. Für den steuerfreien Teil besteht keine Verpflichtung zur Quellensteuer. Um Quellensteuern anzufechten, muss ein wirtschaftlich-administrativer Rechtsbehelf eingelegt werden.

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