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Eine Person erkundigte sich, ob sie nach ihrem Ausscheiden als Gesellschafter am 1. Januar 2018 für die Einkünfte einer Gesellschaft im Zurechnungsregime im Steuerjahr 2018 steuerpflichtig sei. Die DGT stellt fest, dass ihr aufgrund des Ausscheidens zu Beginn des Zeitraums keine Einkünfte dieser Gesellschaft zuzurechnen sind.
Cuestión planteada Si en el periodo impositivo 2018 debe atribuirse las rentas correspondientes a dicha entidad.
Las entidades en régimen de atribución de rentas no son contribuyentes del IRPF, sino que las rentas se atribuyen a sus socios. Dado que la consultante dejó de ser socia con efectos desde el 1 de enero de 2018, no debe atribuirse renta alguna generada por la entidad en dicho periodo impositivo.
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