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V2992-18 21. November 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Verfahrenslöhne werden dem Steuerjahr zugerechnet, in dem das Urteil rechtskräftig wird

Ein Fachmann erkundigte sich, wann die nach einer für nichtig erklärten Kündigung beim Gericht hinterlegten Verfahrenslöhne zu deklarieren sind. Die DGT antwortet, dass diese Beträge dem Zeitraum zugerechnet werden, in dem das Urteil rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung von Verfahrenslöhnen.

Die Entscheidung der DGT

Verfahrenslöhne werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingestuft. Ihre zeitliche Zurechnung muss in dem Veranlagungszeitraum erfolgen, in dem das Urteil, welches deren Erhalt feststellt, rechtskräftig wird. Die vorherige Hinterlegung der Beträge beim Gericht ist steuerlich nicht relevant.

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