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V2977-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Anwendung des Sonderregimes für Teilspaltungen bei Übertragung wirtschaftlich autonomer Geschäftsbereiche möglich

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Abspaltung seines Stromvertriebsgeschäfts auf eine neue Gesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern das abgespaltene und das verbleibende Vermögen Geschäftsbereiche mit autonomer Organisation und Verwaltung bilden und triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime gemäß Kapitel VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Teilspaltungen in Anspruch nehmen zu können, muss das abgesonderte Vermögen eine autonome wirtschaftliche Einheit bilden und die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit beim Erwerber ermöglichen. Ebenso muss das übertragende Unternehmen in seinem Vermögen mindestens einen weiteren Geschäftsbereich behalten, der ebenfalls eine wirtschaftliche Tätigkeit mit differenzierter Leitung und Organisation darstellt. Schließlich muss die Transaktion aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgen und darf nicht primär auf die Erlangung eines Steuervorteils abzielen.

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