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V2969-18 19. November 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · derechos de crédito

Die Einbringung von Forderungsrechten in das Kapital einer Gesellschaft löst einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust aus

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich nach der Besteuerung der Einkommensteuer (IRPF) bei der Einbringung von Forderungsrechten in eine Kapitalerhöhung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die DGT antwortet, dass dieser Vorgang eine Übertragung darstellt, die einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust auslöst.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bei der Erwägung der Möglichkeit, Forderungsrechte in eine Kapitalerhöhung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung einzubringen, wird nach der Besteuerung der Einbringung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) gefragt.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung von Forderungsrechten in das Stammkapital eines Handelsunternehmens wird als Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust eingestuft. Der Betrag wird durch die Differenz zwischen dem Anschaffungswert der Rechte und dem jeweils höheren Wert ermittelt aus: dem Nennwert der erhaltenen Geschäftsanteile zuzüglich der Agioanteile, dem Börsenkurs der Wertpapiere oder dem Marktwert des eingebrachten Rechts.

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