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V2966-15 7. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · base imponible

Die Bemessungsgrundlage für die Lieferung von Waren vom Hersteller an den Händler wird um den Betrag des erstatteten Coupons oder Rabatts gemindert

Ein Telekommunikationsunternehmen erkundigt sich nach den Auswirkungen von Mobilfunkrabatten auf die Bemessungsgrundlage und die Umsatzsteuer, wenn der Hersteller dem Händler den Coupon-Betrag erstattet. Die DGT stellt klar, dass die Bemessungsgrundlage um den Teil des Rabatts reduziert wird, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt, und dass bei Zwischengeschäften keine Korrektur der Steuerschuld vorzunehmen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auswirkungen der Gewährung der genannten Rabatte im Zusammenhang mit den Übertragungen von Mobiltelefonen, die Gegenstand der Anfrage sind, und insbesondere mit dem Inkrafttreten der neuen Annahme der Investition des Steuerpflichtigen gemäß Artikel 84.Uno.2º g), zweiter Gedankenstrich des Gesetzes 37/1992.

Die Entscheidung der DGT

La base imponible de la entrega del fabricante al distribuidor se reduce por el importe del cupón de descuento reembolsado. Esta reducción debe calcularse excluyendo la parte del IVA del descuento, aplicando el tipo general a la base imponible de la factura rectificativa. La concesión del descuento no implica rectificar la cuota repercutida ni la deducción efectuada en las transacciones intermedias. El fabricante debe acreditar el reembolso efectivo para aplicar esta minoración.

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