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V2962-19 24. Oktober 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · bonificación

50 % Ermäßigung der Einkommensteuer (IRPF) auf die Bemessungsgrundlage für den Verkauf von Sachgütern, die auf den Kanarischen Inseln hergestellt wurden

Es wird angefragt, wie die Ermäßigung von 50 % auf die Einkommensteuer für Einkünfte aus dem Verkauf von Sachgütern berechnet wird, die auf den Kanarischen Inseln hergestellt wurden. Die DGT stellt klar, dass Einkommensteuerzahler diese anwenden können, wenn sie die Methode der direkten Schätzung anwenden und die Anforderungen für landwirtschaftliche, Viehzucht-, Industrie- oder Fischereiaktivitäten erfüllen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung der Ermäßigung von 50 % der Einkommensteuer, die den Erträgen aus dem Verkauf von auf den Kanarischen Inseln hergestellten Sachgütern entspricht, wie in Artikel 26 des Gesetzes 19/1994 des REF vorgesehen.

Die Entscheidung der DGT

Einkommensteuerzahler, die landwirtschaftliche, Viehzucht-, Industrie- oder Fischereiaktivitäten ausüben, können eine Ermäßigung von 50 % auf den Teil der Einkommensteuer anwenden, der proportional den Erträgen aus dem Verkauf von auf den Kanarischen Inseln hergestellten Sachgütern entspricht. Zu diesem Zweck müssen sie die Erträge nach der Methode der direkten Schätzung ermitteln. Wenn auch der Abzug für die Kanarische Investitionsreserve (RIC) anwendbar ist, wird die Ermäßigung auf die durch diesen Abzug bereits geminderte Einkommensteuer angewendet. Die Ermäßigung gilt nicht für Sektoren wie Schiffbau, Synthetikfasern, Automobilbau, Eisenhüttenwesen oder Kohle.

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