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V2958-20 30. September 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derechos de aprovechamiento

Übertragung von Grundstücken und Nutzungsrechten: Umsatzsteuerpflicht je nach Urbanisierungsstatus

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob der Tausch eines Grundstücks gegen städtebauliche Nutzungsrechte mit einer Gemeinde der Umsatzsteuer unterliegt. Die DGT erläutert, dass die Steuerpflicht davon abhängt, ob die Grundstücke landwirtschaftlich genutzt werden, sich im Prozess der Urbanisierung befinden oder bereits bebaubar sind, sowie vom Zeitpunkt der Steuerentstehung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob diese Lieferungen der Umsatzsteuer unterliegen. Falls zutreffend, Steuerentstehung und Steuerschuldner der Steuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Lieferung von landwirtschaftlichen Flächen ist befreit, aber wenn der Übertragende Kosten für die physische Umgestaltung getragen hat, gilt die Fläche als im Zuge der Erschließung befindliches Grundstück und unterliegt der Umsatzsteuer. Bauland oder Baugrundstücke genießen keine Befreiung. Nutzungsrechte gelten als Lieferungen von Gegenständen, und die Steuerentstehung erfolgt, wenn sie dem Erwerber zur Verfügung gestellt werden (nach der Parzellierung) oder zum Zeitpunkt der Vorauszahlung.

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