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V2957-17 16. November 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · indemnización

Die Entschädigung für die Kündigung eines Gewerbemietvertrags unterliegt nicht der MwSt.

Es wird die Frage nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht einer gerichtlichen Entschädigung für die einseitige Kündigung eines Geschäftsraummietvertrags gestellt. Die DGT stellt fest, dass die Entschädigung keine Gegenleistung für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung darstellt und im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus beweglichem Kapital zu erfassen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Entschädigung hinsichtlich der MwSt. und der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

La indemnización por daños y perjuicios derivada de la extinción de un contrato de arrendamiento de local comercial no constituye contraprestación de una operación sujeta a IVA, por lo que no debe soportar dicho impuesto. En el IRPF, al tratarse de un arrendamiento de negocio, la indemnización tiene carácter sustitutorio de las rentas no percibidas y debe calificarse como rendimiento del capital mobiliario. Respecto a los gastos, serán deducibles los necesarios para la obtención de dichos rendimientos.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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