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V2937-18 14. November 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · junta de compensación

Empfänger der Erschließungsrechnung hängt von der Lastentragung gegenüber dem Käufer ab

Es wird geklärt, wer als Empfänger in den Rechnungen für Erschließungsleistungen auszuweisen ist, die von einer Ausgleichsgesellschaft (Junta de Compensación) ausgestellt werden. Die DGT stellt klar, dass der Empfänger der Gläubiger der Zahlungspflicht ist, wobei unterschieden wird, ob der Bauträger die Lasten übernimmt oder ob diese auf die Erwerber übertragen werden.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1.- Wer muss auf der von der Ausgleichskommission ausgestellten Rechnung als Empfänger der Erschließungsleistungen angegeben werden.

Die Entscheidung der DGT

Der Empfänger ist derjenige, der die Position des Gläubigers in dem Rechtsverhältnis einnimmt, in dem der Dienstleister der Schuldner ist. Wenn der Bauträger die Erschließungskosten gegenüber den Käufern übernimmt, ist der Bauträger der Empfänger. Wenn der Bauträger die Grundstücke überträgt, ohne diese Kosten zu übernehmen, tritt eine Subrogation der neuen Erwerber ein, welche somit die Empfänger der Nachforderungen sind.

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